- Die Anforderung unserer Unterlagen (Exposé, Nennung des Objekts, Kurzbeschreibungen, Übermittlungen per E-mail) bedeutet die Erteilung eines Maklerauftrags. Jeder Kunde erhält mit Aushändigung
des Exposé eine Widerspruchsbelehrung.
- Durch Unterschrift auf dem Besichtigungsnachweis, bzw, auf der überlassenen Preisbeauftragung kommt ein Maklervertrag auch durch den Kaufinteressenten Zustande.
- Mit dem Verkäufer wird ein separater Maklerauftrag erstellt.
- Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis bzw. unserer Vermittlung zustande gekommenen Kaufvertrages / Vermietung ist vom Käufer eine Provision, deren Höhe aus dem jeweiligen Exposé oder
anderen Quellen hervorgeht, auf den Kaufpreis / die monatliche Miete bei Kaufvertragsabschluss / Mietabschluss an uns zu bezahlen.
- Eine vorherige Kenntnis der angebotenen Immobilie bzw. des angebotenen Mietobjektes ist uns umgehend nach Erhalt des Angebots unter Angabe der Quelle nachzuweisen. Andernfalls gilt das jeweilige
Angebot als unbekannt und durch unser Büro ursächlich nachgewiesen.
- Die von uns gemachten Angaben erfolgen nach bestem Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden.
- Unsere Angebote, Mitteilungen und alle weitergegebenen Informationen sind vertraulich. Diese sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Jede Weitergabe an Dritte bedarf ausdrücklich unserer
Zustimmung. Kommt in Folge unbefugter Weitergabe unserer Angebote, Mitteilungen und Informationen ein Vertrag mit einem Dritten zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, uns Schadensersatz in der
Höhe der entgangenen Provision zu zahlen.
- Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossenen Kaufvertrag später rückgängig gemacht wird, angefochten oder aus sonstigen Gründen die unser Büro nicht zu vertreten
hat, gegenstandslos ist.
- Maklercourtage wird auch dann fällig, wenn eine andere Person oder ein anderes Immobilien- oder Maklerbüro den Verkauf/Ankauf tätigt.
- Erfolgt ein Verkauf oder Kauf im Wege der Zwangsversteigerung ist die vereinbarte Maklercourtage fällig.
- Wir sind ausdrücklich berechtigt auch für den anderen Vertragspartner (Käufer bzw. Verkäufer) entgeltlich tätig zu werden. Provisionsteilung. Unsere Forderungen werden sofort nach dem Notartermin
fällig.
- Für eventuell durch uns verursachte Haftpflicht- oder Vermögensschäden sind wir über die AXA-Versicherung ausreichend abgesichert.
- Alle sonstigen Vereinbarungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind nicht statthaft.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein, so wird dadurch die Geltung der anderen Bestimmungen nicht berührt.
- Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Peine.